Zahnersatz: 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Reparatur von Zahnersatz, Inlays, Onlays
Zahnbehandlung: 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnbehandlungen zusammen mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung - als Zahnbehandlung gelten: konservierende Leistungen, chirurgische Maßnahmen und parodontologische Leistungen
Zahnbehandlung: 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Wurzelkanalbehandlungen, Schienen und für die Mikroinvasive Kariesinfiltration
Professionelle Zahnreinigung: Erstattung der Kosten für Zahnprophylaxe bis zu bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von 70 EUR pro Maßnahme und 140 EUR pro Kalenderjahr
Erweiterte Schmerztherapie: Inkl. 100 % Erstattung für erweiterte Schmerztherapien wie Akupunktur, Vollnarkose, Lachgas und Dämmerschlaf
Keine Wartezeit: In allen Leistungen innerhalb des Tarif AZL ohne Wartezeit
In den ersten 4 Jahren sind die Erstattungsbeiträge begrenzt. Die Leistungsbegrenzungen entfallen bei Unfall und nach Ablauf des 4. Jahres.
Die Gesamterstattung mit Leistungsbegrenzungen beträgt:
Im 1. Jahr max. 1.000 EUR
Vom 1. bis 2. Jahr max. 2.000 EUR
Vom 1. bis 3. Jahr max. 3.000 EUR
Vom 1. bis 4. Jahr max. 4.000 EUR
Abschlussmittel
ADKZAT14
AZL Antrag
ADKZRP1
Annahmerichtlinien
ADNNRI1
Anlage zum Antrag
ADKZVI2
Verbraucherinformation AZL
ADNNRI4
Mitteilung gem. § 19 Abs. 5 VVG
ADNNFM3
SEPA Formular
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ADKZPI10
IPID - Dental Luxus AZL
Werbemittel
ADKZVU14
AZL Werbeblatt
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Weitere Formulare
ADKZSA1
Detaillierte Selbstauskunft
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Allgemeine Attestauskunft
ADKZFM3
Beratungsprotokoll
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