Bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen Erstattung von bis zu 40% der Kosten für Zahnersatz (Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Reparaturen, Stiftzähne, Zahnprothesen)
Bei Regelversorgung erfolgt Kostenerstattung bis zu 100%
Alle Erstattungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbracht
In den ersten 5 Jahren sind die Erstattungsbeiträge begrenzt. Die Leistungsbegrenzungen entfallen bei Unfall und nach Ablauf des 5. Jahres.
Die Gesamterstattung mit Leistungsbegrenzungen beträgt:
Im 1. Jahr max. 200 Euro
Vom 1. bis 2. Jahr max. 400 Euro
Vom 1. bis 3. Jahr max. 600 Euro
Vom 1. bis 4. Jahr max. 800 Euro
Vom 1. bis 5. Jahr max. 1.000 Euro
Abschlussmittel
ADKZAT2
Antrag Zahn
ADKZRP1
Annahmerichtlinien
ADNNRI1
Anlage zum Antrag
ADKZVI1
Verbraucherinformation
ADNNRI4
Mitteilung gem. § 19 Abs. 5 VVG
ADNNFM3
SEPA Formular
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ADKZPI3
IPID - Zahngesundheit Spezial (AZB2)
ADKZPI4
IPID - Zahngesundheit Ideal (AZB3)
ADKZPI5
IPID - Zahnersatz Plus (AZE1)
ADKZPI6
IPID - Zahnersatz Ideal (AZE4)
Werbemittel
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Produktbroschüre Krankenzusatzversicherung
ADKZVU2
Verkaufsprospekt Zahnschutz
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Weitere Formulare
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