100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnbehandlungen zusammen mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung - als Zahnbehandlung gelten: konservierende Leistungen, chirurgische Maßnahmen und parodontologische Leistungen
Erstattung der Kosten für Zahnprophylaxe bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von 80 Euro pro Maßnahme und 200 Euro pro Kalenderjahr
Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; bei KIG 3-5 (kieferorthopädische Indikationsgruppe): 80% der Mehrkostenvereinbarung bis max. 1.200 Euro (600 Euro je Kiefer)
In den ersten 5 Jahren sind die Erstattungsbeiträge begrenzt. Die Leistungsbegrenzungen entfallen bei Unfall und nach Ablauf des 5. Jahres.
Die Gesamterstattung mit Leistungsbegrenzungen beträgt:
Im 1. Jahr max. 400 Euro
Vom 1. bis 2. Jahr max. 800 Euro
Vom 1. bis 3. Jahr max. 1.200 Euro
Vom 1. bis 4. Jahr max 1.600 Euro
Vom 1. bis 5. Jahr max. 2.000 Euro
Abschlussmittel
ADKZAT2
Antrag Zahn
ADKZRP1
Annahmerichtlinien
ADNNRI1
Anlage zum Antrag
ADKZVI1
Verbraucherinformation
ADNNRI4
Mitteilung gem. § 19 Abs. 5 VVG
ADNNFM3
SEPA Formular
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ADKZPI3
IPID - Zahngesundheit Spezial (AZB2)
ADKZPI4
IPID - Zahngesundheit Ideal (AZB3)
ADKZPI5
IPID - Zahnersatz Plus (AZE1)
ADKZPI6
IPID - Zahnersatz Ideal (AZE4)
Werbemittel
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Produktbroschüre Krankenzusatzversicherung
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Verkaufsprospekt Zahnschutz
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